Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen bes. durch Zahlung, ⇡ Aufrechnung, ⇡ Steuererlass, ⇡ Festsetzungsverjährung, ⇡ Zahlungsverjährung und durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen (§ 47 AO).
Lexikon der Economics.
2013.
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