Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen bes. durch Zahlung,  Aufrechnung,  Steuererlass,  Festsetzungsverjährung,  Zahlungsverjährung und durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen (§ 47 AO).

Lexikon der Economics. 2013.

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